In einer gemeinsamen Veranstaltung von Pro Choice Passau und der Antisexistischen Aktion München referiert Lina Dahm über die Initiative „40 Tage für das Leben“ sowie Ideologie und Methoden radikaler Abtreibungsgegner*innen.
Am 17. Februar beginnen in Passau und München erneut „Mahnwachen“ der Initiative „40 Tage für das Leben„. Darum organisieren Pro Choice Passau (Facebook-Link) u
nd die Antisexistische Aktion München am 26. Februar 2021 um 19 Uhr einen Online-Vortrag zur Initiative „40 Tage für das Leben“ mit Lina Dahm.
Mit ihren 40-tägigen Mahnwachen vor Kliniken und Beratungsstellen setzt die weltweit agierende Gebetsinitiative „40 Tage für das Leben“ ungewollt schwangere Menschen, Berater*innen und medizinisches Personal unter Druck. Seit 2016 ist die christlich-fundamentalistische Gruppierung in München und seit 2019 in Passau aktiv. Sie selbst stellen sich gerne als „positive, friedliche Initiative“ vor. Ihre Ideologie, ihr Auftritt in sozialen Netzwerken und die Verstrickungen in rechtskatholische Kreise sowie in konservativ bis extrem rechte Parteien und Gruppierungen zeichnen ein anderes Bild.
Der Vortrag klärt grundsätzliche Fragen zum Thema Antifeminismus, widmet sich der Ideologie sowie den Methoden radikaler Abtreibungsgegner*innen und stellt einige Akteur:innen vor. Mit Blick auf die anstehenden Aktionen der selbst ernannten „Lebensschützer:innen“ in Passau und München liegt dabei ein besonderes Augenmerk auf Akteur:innen, Hintergründe und das Netzwerk von „40 Tage für das Leben“.
Bei den Kundgebungen stehen christlich-fundamentalistische Abtreibungsgegner*innen vor Kliniken und Beratungsstellen, um gegen Schwangerschaftsabbrüche zu protestieren.
Der Vortrag findet online auf BigBlueButton statt. Um namentliche Anmeldung wird unter pro-choice-passau@riseup.net wird gebeten. Nach der erfolgreichen Anmeldung erhaltet Ihr kurz vor dem Vortrag den Link zur Veranstaltung.
Noch ein ein Hinweis: Auch wenn der Vortrag online stattfindet gilt auch hierfür ein Einlassvorbehalt: Wir behalten uns gem. § 6 VersG /Art. 10 BayVersG vor, vom Hausrecht Gebrauch zu machen. Personen, die rechtsextremen/rechtspopulistischen Parteien oder Organisationen angehören, zur rechtsextremen Szene gehören, sich rassistisch, antisemitisch, antifeministische oder anderweitig menschenverachtend äußern oder dies bereits in der Vergangenheit getan haben, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.